AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Hurricane trading GmbH (im folgenden als HTG bezeichnet) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB). Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen. Gegenbe-stätigungen unter Hinweis auf anderweitige Geschäfts-bedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn HTG diese schriftlich bestätigt.
2. Proben und Muster gelten als Durchschnittsmuster. Diese verbleiben im Eigentum von HTG, sofern Sie dem Abnehmer nicht gesondert in Rechnung gestellt worden sind.
3. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach der Preisliste von HTG geltende Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn die Lieferung für den Geschäftsbetrieb des Käufers erfolgt. Etwaig anfallende weitere Kosten, wie Porto, Verpackung, etc., werden dem Käufer zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.
4. Liefertermine und –fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Ist eine Lieferfrist schriftlich vereinbart, verlängert sich diese angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt. Wird die vereinbarte Lieferfrist überschritten, ist der Käufer berechtigt, eine Nachfrist von mindestens 60 Tagen schriftlich zu setzen und nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
5. Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume von HTG verlassen hat; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
6. HTG gewährleistet, daß die Ware frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Eingang der Ware beim Käufer. Offensichtliche Fehler sind innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen, anderenfalls gilt die Ware als einwandfrei. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind HTG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung ist nach Wahl von HTG auf Nachbesserung oder fehlerfreie Neulieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

7. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schaden-ersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum von HTG (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Erfolgt die Lieferung der Ware für den Geschäftsbetrieb des Käufers, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er sich mit der Zahlung des Kaufpreises nicht im Verzug befindet oder HTG diese Befugnis infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers widerruft. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der Ware durch den Käufer wird stets für die HTG vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht der HTG gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die HTG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an HTG ab. HTG ermächtigt den Käufer hiermit widerruflich, die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von HTG hinweisen und HTG unverzüglich benachrichtigen.
Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für HTG unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern und tritt hieraus resultierende Entschädigungsansprüche an HTG ab.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist HTG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabe-ansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch HTG liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von HTG sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Die Rechnung gilt 3 Tage nach Rechnungsstellung als zugegangen, sofern der Käufer einen späteren Zugang nicht belegen kann. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Forderungen von HTG nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
9. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen HTG als auch deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

10. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen HTG und dem Käufer gilt das (materielle) Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.
Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, ist der Sitz der Gesellschaft ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen HTG und dem Käufer ergebenden Rechtsstreitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der sonstigen Vereinbarungen zwischen HTG und dem Käufer unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Letzte Aktualisierung: 15.12.2022